| Wir beraten bei der Gründung von Kapital- und Personengesellschaften, gestalten Joint Ventures und stellen unsere Expertise bei
Verschmelzungen, Aufspaltungen, Abspaltungen, Ausgliederungen und Formwechseln zur Verfügung. Wir begleiten den Kauf und Verkauf von
Unternehmen und Beteiligungen, entwickeln Lösungen bei Haftungsfragen und helfen dabei, die Unternehmensnachfolge mit Bedacht zu
regeln. All das geschieht unter Berücksichtigung der steuer-, arbeits- und erbrechtlichen Implikationen und ist geleitet von den
betriebswirtschaftlichen Zielen des Mandanten. |